Satzung

Die aktuelle Satzung der Wirtschaftsjunioren Lippe e.V. 
(letztmalig geändert am 02.2021)

§ 1 Name, Sitz, Verhältnis zur Kammer

 

  1. Die Wirtschaftsjunioren führen ab Eintragung ins Vereinsregister die Bezeichnung „Wirt- schaftsjunioren Lippe e.V.“ (im nachfolgenden WJ Lippe genannt). 
  1. Die WJ Lippe sind der Wirtschaftsjuniorenkreis der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (im nachfolgenden IHK Lippe genannt) und haben ihren Sitz in Detmold. 
  1. Die WJ Lippe sind Mitglied der „Wirtschaftsjunioren Deutschland“. Sie sind zugleich über

diese Organisation Mitglied der „Junior Chamber International (JCI)“.

 

§ 2 Zweck

 

  1. Die WJ Lippe wollen ihre Mitglieder unterstützen, Standort, Funktion und Interesse der Füh- rungs- und Führungsnachwuchskräfte in Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen, zu defi- nieren und nach außen zu vertreten. Insbesondere wollen die WJ Lippe dazu beitragen, das Verantwortungsbewusstsein der Führungs- und Führungsnachwuchskräfte für eine zeitge- mäße und sinnvolle Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft zu wecken und zu stärken.

 

  1. Sie wollen dies erreichen durch

a)  Vermittlung der Kenntnisse wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischer Zusammen- hänge und Erfordernisse

b)  Aktive Beteiligung der Mitglieder an der Planung und Durchführung von Programmen,

Erarbeiten von gemeinsamen Standpunkten und Projekten

c)  Auseinandersetzung und/ oder Kooperation mit gesellschaftspolitisch relevanten Gruppen und Organisationen

d)  Fachliche Förderung durch

- betrieblichen und überbetrieblichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch auch über die Grenzen Lippes hinaus

-  Studium der an eine moderne Unternehmensführung zu stellenden Anforderungen

e)  Förderung der Mitarbeit seiner Mitglieder

-  in den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft

-  in der beruflichen Nachwuchsausbildung

-  in den demokratischen Parteien und Parlamenten

-  ehrenamtlich in öffentlichen Institutionen

- in Bereichen des nachhaltigen Wirtschaftens, der Ressourcenschonung und des Umwelt- und Klimaschutzes

f)   Kontakte zu Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen

g)  Förderung der internationalen Zusammenarbeit, vor allem mit JCI.

h)  Weiterbildung für (angehende) Fach- und Führungskräfte und Unternehmensgründern

 

  1. Der Verein verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

Die WJ Lippe sollen ein Querschnitt durch die Wirtschaft des Kreises Lippe bilden. Die Mitglied- schaft setzt grundsätzlich voraus, dass der Wirtschaftsjunior einem Unternehmen angehört, das seinen Sitz im Kreis Lippe hat, oder dass der Wohnsitz des WJ im Kreis Lippe liegt. Es können im Einzelfall auch andere Personen Mitglieder werden, die den Zielsetzungen der WJ Lippe durch ihre Ausbildung oder berufliche Tätigkeit nahe stehen.

 

  1. Die Mitglieder bestehen aus:

a)  ordentlichen Mitgliedern

b)  Fördermitgliedern

c)  Gäste

d)  Ehrenmitgliedern

 

  1. Ordentliches Mitglied kann werden, wer zum Zeitpunkt der Aufnahme zu einer der folgen- den Personengruppen

gehört und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

a)  selbstständige Unternehmer

Als selbstständige Unternehmer sind solche Personen anzusehen, deren Betriebe im Bezirk der IHK Lippe ihren Sitz haben. Angehörige freier Berufe werden bis zu einem Anteil von 10 % der ordentlichen Mitglieder aufgenommen.

b)  beauftragte Führungskräfte

Beauftragte Führungskräfte sind im Angestelltenverhältnis tätige Personen, die in leitenden Positionen von Industrie-, Handel- und Dienstleistungsunternehmen mit Führungsaufgaben betraut sind.

c)  Führungsnachwuchskräfte

Führungsnachwuchskräfte sind in den jeweiligen Unternehmen dazu bestimmt, in Führungsaufgaben hineinzuwachsen.

Ausnahmsweise können auch andere Personen Mitglied werden, die den Zielsetzungen der WJ Lippe durch ihre Ausbildung oder berufliche Tätigkeit nahestehen.

 

  1. Fördermitglieder:

Mitglieder, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, verlassen automatisch den Verein der Wirtschaftsjunioren Lippe e.V. und werden mit Beginn des Folgejahres Mitglied im Förderverein der Wirtschaftsjunioren Lippe e.V. und dort beitragspflichtig. Diese Mitglieder können bis zum 31.01. des Folgejahres, das auf die Vollendung des 40. Lebensjahres folgt, mit einer vierwöchigen Frist schriftlich Widerspruch erheben. Sollte vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden, verlassen die betreffenden Mitglieder mit sofortiger Wirkung den Verein. Es findet in diesem Fall keine Überführung statt. In dieser Zeit werden keine Beiträge fällig.

 

  1. Gäste:

Personen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, die den Zielsetzungen der WJ Lippe nahe stehen, können als Gäste aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet mit einer ¾- Stimmen-Mehrheit.

 

  1. Ehrenmitglieder:

Die Ehrenmitgliedschaft kann aufgrund besonderer Verdienste durch den Vorstand mit ¾- Stimmen-Mehrheit verliehen werden, eine ordentliche Mitgliedschaft wird hiervon nicht be- rührt. 

 

§ 4 Beantragung der Mitgliedschaft

 

  1. Wer sich für eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein der Wirtschaftsjunioren interessiert, kann durch die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand oder der Geschäftsstelle den Inter- essentenstatus erlangen. Vor Aufnahme als ordentliches Mitglied ist grundsätzlich ein bis zu sechs Monate dauernder Interessentenstatus vorgesehen. Ein Interessent muss die forma- len Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nach § 3 Abs. 2 erfüllen und den zu

 

dem Zeitpunkt gültigen Interessentenbogen ausgefüllt bei der Geschäftsstelle zu hinterle- gen.

  1. Vor Aufnahme als ordentliches Mitglied ist grundsätzlich ein bis zu zwölf Monate dauernder Interessentenstatus vorgesehen. In Ausnahmefällen kann dieser durch Vorstandsbeschluss mit ¾-Stimmen-Mehrheit auf 18 Monate ausgedehnt werden.
  2. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt voraus, dass mindestens sechs Aktivitäten nachgewiesen werden. Abweichend davon, kann der Vorstand in Ausnahmefällen auch In- teressenten mit weniger als sechs Aktivitäten als ordentliches Mitglied aufnehmen.
    1. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit ¾-Stimmen-Mehrheit. Gegen die Ablehnung ist ein Widerspruch nicht möglich. Die Mitgliedschaft wird schriftlich bestätigt. 

 

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

 

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft erlischt,

a)  mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 40. Lebensjahr vollendet wurde, wird aber in diesem Fall automatisch in eine Mitgliedschaft im Förderverein umgewandelt werden,

b)  durch freiwilligen Austritt,

c)  durch Ausschluss,

d)  durch Tod des Mitglieds.

 

  1. Ein freiwilliger Austritt kann nur durch eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres erfolgen.

 

  1. Der Ausschluss eines Mitglieds kann erfolgen, wenn

a)  ein Mitglied trotz zweimaliger Ermahnung den Beitrag nicht bezahlt hat. Dies enthebt nicht von der Pflicht zur Zahlung rückständiger Beiträge.

b)  ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn ein Mitglied die WJ Lippe-Adressen zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken missbraucht,

c)  das Mitglied an einem Drittel der Veranstaltungen im Laufe eines Geschäftsjahres unentschuldigt gefehlt hat.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit sofortiger Wirkung bei ¾-Stimmen- Mehrheit.

 

  1. Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied verliert seinen Anspruch an dem Ver- mögen des Vereins, insbesondere an bisher geleisteten Beiträgen. 

 

§ 6 Beiträge

 

Die WJ Lippe erheben von den ordentlichen sowie von den fördernden Mitgliedern einen Jah- resbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Bei einem Ausscheiden während des Geschäftsjahres werden anteilige Beiträge nicht zurückgezahlt. Neumitglieder entrichten, sofern die Aufnahme in der ersten Jahreshälfte erfolgt, den vollen, sofern sie in der zweiten Jah- reshälfte erfolgt, den halben Jahresbeitrag. 

 

§ 7 Mittelverwendung

 

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

 

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

  1. Alle ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. 
  1. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar und kann nur in Anwesenheit ausgeübt werden. 
  1. Von ordentlichen Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich an der Arbeit der WJ Lippe aktiv beteiligen und insbesondere in Ressorts und Projekten mitwirken. 
  1. Ehrenmitglieder, die nicht zugleich ordentliche Mitglieder sind, sind berechtigt, an der Mit- gliederversammlung teilzunehmen. Sie haben kein Stimmrecht. 

 

§ 9 Organe

 

Organe der WJ Lippe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. 

 

§ 10 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung wählt mit Ausnahme des von der IHK Lippe zu Detmold gestell- ten WJ-Geschäftsführers sämtliche Vorstandsmitglieder einzeln in ihre jeweiligen Funktio- nen und bestimmt die Grundzüge der Jahresarbeit.

Sie entscheidet ferner über:

a)  die Genehmigung des Jahresabschlusses

b)  die Bestellung von Rechnungsprüfern

c)  die Erteilung von Entlastung des Vorstandes

d)  die Festsetzung des Mitgliederbeitrages

e)  die Abwahl von gewählten Vorstandsmitgliedern im Bedarfsfall vor Ablauf der Wahlperiode

f)  Änderung der Satzung sowie in den sonstigen in der Satzung festgelegten Fällen.

 

  1. Einmal jährlich findet in der ersten Jahreshälfte eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der über die in Abs. 1 aufgeführten Angelegenheiten entschieden wird. 
  1. Zu dieser Mitgliederversammlung hat der Vorstand spätestens zwei Wochen vorher schrift- lich oder elektronisch unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. 
  1. Jede ordnungsgemäße Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der teilneh- menden Mitglieder beschlussfähig, soweit in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist. 
  1. Bei ordnungsgemäßer Einladung kann über die Angelegenheiten des Abs. 1 auch bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden werden. Auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder oder der einfachen Mehrheit des Vorstandes hat dies zu geschehen. 
  1. Bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Abwesende Mitglieder können im Falle einer nicht in Präsenz abgehaltenen Mitgliederver- sammlung von ihrem Stimmrecht auch durch Briefwahl oder durch vergleichbare sichere el- ektronische Wahlformen Gebrauch machen. 
  1. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der

teilnehmenden Mitglieder gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor-

 

sitzenden. Über Mitgliederversammlungen ist ein vom Vorsitzenden unterzeichnetes Proto- koll zu fertigen und den Mitgliedern zu übersenden.

 

  1. Die Übertragung des Stimmrechts auf teilnehmende Mitglieder ist nicht möglich. 
  1. Wahlen und Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Sie müssen geheim erfolgen, so- bald der offenen Wahl oder Abstimmung auch nur von einem Mitglied widersprochen wird. 
  1. Alle Abstimmungen einschließlich der Wahlen können auch unter Zuhilfenahme elektronischer Abstimmungssysteme durchgeführt werden. Das verwendete System muss eine geheime Abstimmung ermöglichen. 

 

§ 11 Vorstand

 

  1. Der Vorstand leitet und vertritt die WJ Lippe und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. 
  1. Er besteht aus mindestens vier, höchstens aber sechs Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzen- den, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, der Geschäftsführung und maximal zwei Bei- sitzern. Diese Mitglieder sind der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie sind nur zu zweit vertretungsberechtigt, wobei einer zwingend der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein muss. Die Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre gewählt. Maximal zwei Wiederwahlen sind zulässig. Das Höchstalter der Vorstandsmitglieder beträgt bei ihrer Wahl 40 Jahre. So- fern sie vor Vollendung des 40. Lebensjahres bereits in ein Organ des Vereins gewählt wurden, verbleiben sie Mitglied dieses Organs bis zum Ende ihrer Amtszeit. Im Übrigen ha- ben sie die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. 
  1. Für die Geschäftsführung der WJ Lippe wird ein stimmberechtigtes Vorstandsmitglied im Sinne der Nr. 2 Satz 1 – in Abstimmung mit dem Vorsitzenden – seitens der IHK bestimmt. Diese Person ist – auch unabhängig ihres Alters – ständiges Mitglied im Vorstand. 
  1. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 
  1. Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Rechnungsführung verantwortlich und legt der Mitgliederversammlung den Jahresabschluss vor. 
  1. Für besondere Aufgaben kann der Vorstand weitere (nicht stimmberechtigte) Vorstandsmit- glieder kooptieren. Dies gilt mit Ausnahme der Geschäftsführung auch im Falle vorzeitigen Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern im Sinne der Nr. 2 Satz 1. In diesem Fall sind bei der nächsten Mitgliederversammlung die frei gewordenen Vorstandspositionen zur Wahl zu stellen. 
  1. Der Vorsitzende und der Schatzmeister übernehmen die gleichen Funktionen im Vorstand des Fördervereins der Wirtschaftsjunioren Lippe e.V. in Personalunion.

Zudem übernimmt der Geschäftsführer der WJ Lippe das Amt eines Beisitzers im Vorstand des Fördervereins. 

  1. Der Vorstand kommt zur Führung des Vereins zu regelmäßigen Treffen zusammen. Die Sitzungen können auch digital oder hybrid stattfinden und Abstimmungen auf dem el- ektronischen Wege erfolgen.

 

§ 12 Rechnungsprüfung

 

  1. Die zwei Rechnungsprüfer werden jeweils von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. 
  1. Die Rechnungsprüfer haben die Pflicht, mindestens ein Mal im Jahr - in jedem Fall jedoch vor der Mitgliederversammlung - die Rechnungsunterlagen des Vereins zu prüfen. Dem Vorstand sind die Ergebnisse schriftlich mitzuteilen, der Mitgliederversammlung ist hierüber zu berichten.

 

§ 13 Arbeitsgruppen

 

Zur Unterstützung der Vorstandsarbeit kann der Vorstand für bestimmte Aufgabenbereiche oder einzelne Angelegenheiten aus dem Tätigkeitsbereich der WJ Lippe Arbeitskreise oder Projekt- teams aus Mitgliedern der WJ Lippe oder Sachverständige einsetzen. 

Arbeitskreise sollen für auf längere Dauer angelegte Aufgabenbereiche eingerichtet werden. Die Berufung des Arbeitskreisleiters obliegt dem Vorstand. Der Arbeitskreisleiter kann als Vor- standsmitglied mit beratender Funktion kooptiert werden. 

Projektteams dienen der Erledigung kurzfristiger Aufgabenbereiche und erfordern nicht die Ein- setzung eines Leiters. Sie können nach Erledigung der speziellen Aufgabenstellung des Projek- tes aufgelöst werden.

 

§ 14 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr der WJ Lippe ist das Kalenderjahr.

 

§ 15 Auflösung

 

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen in einer zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. 
  1. Im Falle der Auflösung wird das Vermögen einem vom Hauptgeschäftsführer und Präsiden- ten der IHK Lippe zu benennenden wirtschaftsfördernden Zweck zugeführt.

 

 

§ 16 Inkrafttreten

 

Die ursprüngliche Satzung ist am 29.10.1984 in Kraft getreten. Die erste Veränderung erfolgte mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.01.1993. Die jetzt geänderte Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.02.2021 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.